Ansichten
zu Politik und Recht

Eugen David

Swissness im Datenschutz

Neben der laufenden Übernahme des europäischen Rechts im Rahmen der Bilateralen Verträge gehört der autonome Nachvollzug des europäischen Rechts zur europapolitischen Strategie des Bundesrates.

Im Nachgang zum Abbruch der Verhandlungen mit der EU über ein Rahmenabkommen am 26. Mai 2021 hat der Bundesrat den autonomen Nachvollzug priorisiert.

Zur Schadensbegrenzung hat er eine Untersuchung darüber veranlasst, welche schweizer Gesetze noch besser an das europäische Recht angepasst werden könnten.

Mit dieser Strategie soll die Souveränität der Schweiz besser gewahrt werden als mit einem Beitritt zur Europäischen Union oder anderen institutionellen Bindungen zu Europa.

Das ist die vorherrschende Ansicht in Regierung und Parlament.

Keine schweizer Mitbestimmung
beim Erlass europäischer Gesetze

Eine Mitbestimmung der Schweiz in den Europäischen Gremien, welche die europäischen Gesetze erlassen, lehnen Bundesrat und Parlamentsmehrheit ab.

Über die Bilateralen Verträge und über den autonomen Nachvollzug sollen auch in Zukunft die europäischen Gesetze in der Schweiz angewendet werden, ohne jede demokratische Mitbestimmung der Schweiz beim Erlass dieser Gesetze.

Der Bundesrat meint, eine Beteiligung der Schweiz am Europäischen Parlament, am Europäischen Rat, an der Europäischen Kommission und am Europäischen Gerichtshof würde die Souveränität und Demokratie der Schweiz beeinträchtigen.

Wenn die Bundesverwaltung hingegen laufend europäische Gesetze, die ohne jede demokratische schweizer Mitbestimmung erlassen wurden, übernimmt, beschädigt dies nach Ansicht des Bundesrates weder die Souveränität der Schweiz, noch den demokratischen Gesetzgebungsprozess.

Nachvollzug mit Swissness

In Bereichen, wo der Schweiz die Übernahme des europäischen Rechts nicht durch die Bilateralen Verträge vorgeschrieben ist, wendet die Regierung regelmässig den autonomen Nachvollzug an.

Die europäischen Regeln werden von der Bundesverwaltung, inhaltlich nach den europäischen Vorgaben, formal in ein Schweizer Gesetz geschrieben. Das Gesetz wird danach dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt.

Durch zusätzliche schweizer Sondervorschriften wollen Bundesrat und Parlament regelmässig die Souveränität der schweizer Gesetzgebung zum Ausdruck bringen. Die Rede ist dann von souveräner Swissness.

Beispiel Datenschutzgesetz

Neuestes Beispiel des autonomen Nachvollzugs ist das schweizer Datenschutzgesetz. Es tritt am 1. September 2023 in Kraft.

Die Schweiz vollzieht damit autonom, ohne Verpflichtung nach den Bilateralen Verträgen, die europäische Datenschutz-Grundverordnung vom 27.04.2016 (EU 2016/679, DSGVO) nach. Die europäischen Regeln wurden ins schweizer Gesetz geschrieben.

Bundesrat und Parlament haben aber – wie üblich im Nachvollzug - Swissness in die Gesetzgebung eingebaut. In Erwartung, damit in der Schweiz zum Vorteil der hiesigen Wirtschaft eine weniger restriktive Regulierung als im europäischen Binnenmarkt gelten zu lassen.

Funktioniert der Swissness-Ansatz?

Kunden aus dem europäischen Raum, die eine Website eines Schweizer Unternehmens besuchen, haben nach europäischem Recht einen durchsetzbaren Rechtsanspruch darauf, dass die Website des Schweizer Unternehmens in allen Teilen die europäischen Datenschutzregeln beachtet.

Soll das Schweizer Unternehmen nun zwei separate Websites führen, eine Website für die Schweizer Kunden nach dem Swissness-Datenschutzgesetz und eine zweite für europäische Kunden nach dem europäischen Datenschutzrecht?

Das wäre eine Möglichkeit, aber eine sehr kostspielige und ineffiziente Lösung mit abschreckender Wirkung auf die Kunden.

Eine andere Option wäre, Online-Kunden aus dem europäischen Raum auf der Website zu blockieren und sich auf Schweizer Kunden zu beschränken. Eine patriotische Lösung, aber mit einem Verzicht auf bedeutendes Marktpotential verbunden. Der europäische Binnenmarkt ist fünfzig Mal grösser als der Schweizer Markt.

Im Zeitalter des Online-Handels sind Landesgrenzen im europäischen Markt ökonomisch obsolet.

Schweizer Datenschutz-Fachleute empfehlen daher den Unternehmen, ihre Websites nach dem europäischen Recht zu gestalten und von einer Umsetzung des Swissness-Datenschutzgesetzes abzusehen.

Die Swissness-Praxis von Bundesrat und Parlamentsmehrheit ist gut gemeint, aber in der Regel ohne reale Wirkung für die betroffenen Personen und Unternehmen in der Schweiz.

Souveränitätsfiktion statt
repräsentativ-demokratische Mitbestimmung

Dem Bundesrat geht es in seiner Europapolitik politisch darum, die Fiktion einer souveränen schweizer Gesetzgebung aufrecht zu erhalten. In der Regel folgt ihm das Parlament auf diesem Weg.

Eine fingierte Souveränität ist danach für die Schweiz wichtiger als eine repräsentativ-demokratische Mitbestimmung in den gesetzgebenden Gremien der Europäischen Union zum europäischen Recht, das in der Schweiz angerwendet wird.

Wegen der Zunahme des europäischen Rechts und der grossen Abhängigkeit der Schweiz vom europäischen Binnenmarkt führen die politischen Prioritäten des Bundesrats weiter in die Sackgasse.

Die in der Mehrheitskoalition der Parteien SVP/FDP in Bundesrat und Parlament und bei den Gewerkschaftsfunktionären verbreitete Ansicht, die Schweiz könne sich über das europäische Recht hinwegsetzen, hat mit der Realität nichts zu tun.

18.05.2023

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